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D.1.19.1 Motorroller
Motorroller (n)
Motorroller unterscheiden sich von Motorrädern vor allem dadurch, dass sie zwischen der Sitzbank und der Frontkarosserie einen Durchstieg aufweisen. Sie tragen weisse Kontrollschilder. Grösstenteils handelte es sich um Zweitakter mit einem Hubraum von 125 cm3. Sogenannte «Kleinroller» mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3 ordnete man den Kleinmotorrädern zu. Separierte Daten zu den Rollern sind landesweit ab 1951 greifbar, für die Kantone und Städte 1952–1970. 1947–1950 und 1971–1990 (Kantone 1995) bildeten Motorräder und Roller eine Einheitsreihe und konnten nicht gesondert ausgewiesen werden.