Kommentare zu den Variablen
D.1.2.1 PW exkl. Kombis
Personenwagen exklusive Kombiwagen (n)
Personenwagen (FAZG 1) sind in der Regel vierrädrige Motorfahrzeuge zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen inklusive denjenigen des Lenkers. Bis 1970 wurden hier (teilweise) ebenfalls Kleinbusse mit weniger als zehn Sitzplätzen eingeordnet, ab 1971 ausserdem frühere «Spezialwagen» wie Ambulanzen oder Wohnwagen sowie bis 1988 Kabinenroller. Ab 1951 respektive – je nach Statistik – ab 1961 zählte man die Kombiwagen nicht mehr zu den Liefer-, sondern zu den Personenwagen. Die Reihe bricht daher 1970 ab.