Kommentare zu den Variablen
D.1.2.2 PW inkl. Kombis
Personenwagen inklusive Kombiwagen (n)
Personenwagen (FAZG 1) sind in der Regel vierrädrige Motorfahrzeuge zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen inklusive denjenigen des Lenkers. Ab 1951 respektive – je nach Statistik – ab 1961 zählte man die Kombiwagen nicht mehr zu den Liefer-, sondern zu den Personenwagen. Bis 1970 wurden hier (teilweise) ebenfalls Kleinbusse mit weniger als zehn Sitzplätzen eingeordnet, ab 1971 ausserdem frühere «Spezialwagen» wie Ambulanzen oder Wohnwagen sowie bis 1988 Kabinenroller. Spezialwagen wie Ambulanzen oder Wohnwagen zählte man ab 1988 nicht mehr zu den Personenwagen, sondern neu zu den Personentransportfahrzeugen. Es handelte sich zu diesem Zeitpunkt um rund 14'000 Automobile. Abgesehen von der Einzelangabe 1941 beginnt die Reihe für die gesamte Schweiz 1951, für die Kantone 1955 und für die Gemeinden 1961.