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Kommentare zu den Variablen

D.1.2.7 PW mit PS bis 4/4.4

Personenwagen mit PS bis 4/4.4 (n)
Die sehr lückenhaften Angaben zu den sogenannten Pferdestärken (PS), in der SFZS als «Steuer-PS» bezeichnet, sind ein typisches Beispiel dafür, wie unstetig man bisweilen mit Kategorisierungen von technischen Angaben umging. Wir mussten uns auf vier Kategorien und wenige Jahre beschränken: Personenwagen bis zu 4 respektive Kantone und Städte bis zu 4.4 PS, Personenwagen mit bis zu 7 respektive Kantone und Städte bis zu 7.4 PS, Personenwagen mit bis zu 15 respektive Kantone und Städte bis 15.4 PS und schliesslich Personenwagen mit über 15 respektive Kantone und Städte über 15.4 PS. Die Zahlen 1952–1956 passen nur für die erste und letzte Kategorie annäherungsweise in dieses Raster und sind lediglich schweizweit greifbar. Für die Kantone und Städte gibt es nur Zahlen von 1962 bis 1970. Alle Reihen zu den PS brechen 1970 mangels homogener Fortsetzung ab.