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Kommentare zu den Variablen

D.2.17.1 Inverkehrsetzung Landw.-FZ

Inverkehrsetzung Landwirtschaftsfahrzeuge (n)
Als Landwirtschaftsfahrzeuge (FAZG 4) gelten seit 1989 Traktoren, Arbeits- und Motorkarren, Motoreinachser sowie Kombinationsfahrzeuge für landwirtschaftliche Zwecke. Die letzten beiden Fahrzeugarten blieben zuvor in der Statistik unberücksichtigt, waren aber auch zahlenmässig von geringer Bedeutung (1990 107 Einheiten). Eine sinnvolle Rekonstruktion dieser Variable vor 1989 ist auf der Basis der vorhandenen Daten nicht möglich. Immerhin erlauben die Zahlen den Schluss, dass es sich grösstenteils um landwirtschaftliche Traktoren handelte.