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D.2.6.1 Inverkehrsetzung Gesellschaftswagen

Inverkehrsetzung Gesellschaftswagen (n)
Als Gesellschaftswagen rubrizierte die Statistik bis 1970 Fahrzeuge für den Personentransport mit zehn oder mehr Sitzplätzen. Inbegriffen sind auch Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs einschliesslich Postautos, nicht aber (Gelenk-)Trolleybusse. 1971 erfolgte die Differenzierung, dass solche Fahrzeuge ein Gewicht von über 3.5 Tonnen aufweisen. Gleichzeitig wurde neu die Kategorie «Kleinbusse» geschaffen und von den «Gesellschaftswagen» abgespalten. Die Daten bis 1970 sind daher mit denjenigen der folgenden Jahre nur sehr beschränkt vergleichbar.