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E.1.4.4 Abos

Abos (n)
Unter Abonnementen sind nichtübertragbare Mehrfahrtenkarten (zehn Hin- und Rückfahrten) zu verstehen. Gemessen am Gesamtverkehr war ihr Anteil bedeutungslos. Auf Abos gewährte die Post einen Rabatt von 20 Prozent gegenüber der Normaltaxe. Die Gültigkeitsdauer betrug drei Monate. Vor 1867 wurden keine Abos ausgegeben. Im Gegensatz zum Total der Reisenden (in 1000) ist die Zahl der Abos als Nominalwert (n) aufgeführt. Die Daten sind für 1849–1917 abrufbar.