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E.1.5.7 Inventarwert Fuhrpark

Inventarwert Fuhrpark (in 1000 Fr.)
In der Post- und Telegraphen-Statistik hiess diese Reihe «Inventarwerth der Wagen und Schlitten». Theoretisch handelte es sich dabei um den Kapitalwert des gesamten Fuhrparks ausschliesslich der Bahnpostwagen, doch sind die Angaben mit grosser Vorsicht zu interpretieren, da die Abschreibungspraktiken nicht transparent sind. Um ein Beispiel aufzugreifen, betrug 1855 der Inventarwert pro Fahrzeug 847 Franken. Für jedes neu beschaffte Fahrzeug bezahlte die Post im gleichen Jahr jedoch durchschnittlich 2280 Franken. Der Betrag für 1849 entspricht der Schatzung im Rahmen der Verstaatlichung der Post (Entschädigung der Kantone für die Abgabe des Postregals an den Bund). Gemäss der Verordnung des Bundesrats vom 26. August 1859 wurden danach mindestens alle zehn Jahre neue Schatzungen vorgenommen. Dies erklärt ansatzweise zumindest formal die Wertverminderung 1860 sowie die Werterhöhung 1870, andererseits illustriert es deutlich die Instabilität der Reihe. Nach welchen Kriterien die Neuschatzungen jeweils erfolgten, geht aus der Quelle nicht hervor.