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Kommentare zu den Variablen

J Finanzen Strassenwesen

Allgemeine Bemerkungen zu den Strassenrechnungen
Eine erste einigermassen umfassende und landesweite Zusammenstellung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone, Gemeinden) für das Strassenwesen lancierte das Eidgenössische Statistische Amt (ESA, heute BFS) für die Jahre 1931–1935. Die Publikation erfolgte 1938 (siehe Quellen). Den Hintergrund bildete der sich verschärfende Konkurrenzkampf zwischen Strasse und Schiene sowie die Tatsache, dass der «motorische Massenverkehr […] besonders hohe Anforderungen an den Bau und den Unterhalt der Verkehrswege» stelle, was sich im «gewaltigen Anstieg der öffentlichen Ausgaben für das Strassenwesen» (S. 5) widerspiegle. Um die tatsächlichen Kosten bemessen zu können, mussten den Ausgaben ebenfalls die Einnahmen aus dem Strassenverkehr (Steuern und Abgaben, Subventionen, Beiträge usw.) gegenübergestellt werden. Die Grundlagendaten wurden zum Teil per Fragebogen ermittelt. Für die Kantone stammten sie vom Eidgenössischen Oberbauinspektorat. Im Kommentar zur Statistik wurde mehrmals auf diverse «Schönheitsfehler» hingewiesen, mit welchen die Zahlen behaftet seien. So fehlten beispielsweise für die Kantone die Ausgaben für Strassenreinigung, Signalisation und Verkehrsregelung. Eine scharfe Trennung des sogenannten «Beitragsverkehrs» (Beiträge der Kantone an die Gemeinden und umgekehrt) war nicht möglich. Jährliche Daten zu den Einnahmen und Ausgaben explizit im Strassenwesen sowohl für die Schweiz wie für die Kantone präsentierten die St.Jb ab 1925 (Band 1927). Diese Reihen sind jedoch rudimentär. In der Rubrik «Unterhalt» sind etwa auch Verwaltungs- und Versicherungsausgaben sowie die Kosten für Neubauten enthalten. 1926 fehlen die Angaben zum Kanton Schaffhausen gänzlich, 1927 diejenigen zum Kanton Zürich. Ab 1931 wurden auf der Ausgabenseite die Kosten für Neubauten sowie für die Personalfürsorge und Verwaltung separat aufgeführt. Bei den Einnahmen differenzierte man neu zwischen Beiträgen (Subventionen) und Abgaben (MFZ-Steuern usw.). Diese Rechnungslegung blieb in ihrer Grundstruktur sodann über Jahrzehnte erhalten. Einen einschneidenden Wandel erfuhren die Strassenrechnungen insbesondere auf der Ausgabenseite ab 1959, weil mit den Nationalstrassen (Autobahnen) ein nicht nur baulich, sondern auch administrativ neuer Strassentyp entstand. Dies drückte sich in den nach alter Rechnungslegung bis 1962 ausgewiesenen Daten in einem massiven Anstieg der kantonalen Strassenkosten einerseits, der geleisteten Bundessubventionen als Spiegelbild davon andererseits aus. Bis 2008 gehörten die Nationalstrassen de facto den Kantonen, finanziert wurden sie aber grösstenteils durch den Bund, unter anderem mittels zweckgebundenen Treibstoffzöllen (Grundanteil und Zollzuschlag auf Benzin und Diesel). Den erweiterten Hintergrund bildeten die ab den 1950er-Jahren immer intensiver geführten Debatten über die «Eigenwirtschaftlichkeit» des motorisierten Verkehrs. Es ging um die schwierige Frage, in welchem Mass die motorisierte Mobilität durch Steuern und Abgaben dazu beitragen sollte, die Kosten des Strassenwesens inklusive der zu erstellenden Autobahnen zu decken. Mit dieser komplexen Materie, die nicht nur betriebs- und volkswirtschaftliche, sondern auch politische Belange (Subventionen versus Steuern) tangierte, befassten sich über mehrere Jahre diverse Kommissionen und Expertengremien. Einen wegweisenden Bericht dazu legte das damalige Eidgenössische Statistische Amt 1968 vor (siehe Quellen). Unterschieden wurde dabei zwischen der Ausgaben- und der Kapitalrechnung. Letztere berücksichtigt auch die Zinsen und Amortisationen, was immer wieder zu Diskussionen führte, weil Zins- und Abschreibungssätze über Jahrzehnte in der Rechnung wirksam bleiben und die Ergebnisse entsprechend nachhaltig beeinflussen. Aber auch die Ausgabenrechnungen waren vor allem seit den 1970er-Jahren stets umstritten, etwa was die verursachten Kosten nach Fahrzeugkategorien oder den Einbezug ausländischer Fahrzeuge anbelangte. Zahlen liegen ab 1913 vor. Sie wurden bis heute nachgeführt. Allerdings fanden immer wieder mehr oder weniger einschneidende Revisionen statt, so etwa 1959, 1986 und 1995 oder nach 2000 (vgl. dazu Schweizer, Martin/BFS: Schweizerische Strassenrechnung, Revision 2000, Neuchâtel 2003). Die Daten, die das BFS aktuell (2013) anbietet, sind beispielsweise nicht identisch mit den Angaben der Verkehrsstatistik 1996/2000 und auch nicht mit den Reihen, die wir hier aufführen. Diese stammen ebenfalls vom BFS, entsprechen jedoch methodisch einer früheren Version. Wir übernehmen sie, weil sie den mit Abstand längsten Zeitraum abdeckt (1913–2003). Entsprechende Modellrechnungen für die Kantone sind nicht vorhanden. Weitere Informationen zum Thema finden sich im Dossier «Strassenrechnung 1974: Kapitalrechnung nach Fahrzeugkategorien». Als Datenquellen dienten:

Sofern nicht anders erwähnt, beziehen sich alle erhobenen Daten auf die Ausgabenrechnungen. Viele Reihen sind lückenhaft und/oder nur über einen bestimmten Zeitraum vorhanden. Die Zahlen zu den Kantonsstrassen respektive später zu den Kantons- und Nationalstrassen, die nur als Einheit ausgewiesen wurden, stammen überwiegend aus den St.Jb. Die gleichen Angaben, jedoch noch etwas detaillierter aufgeschlüsselt, finden sich in den Publikationen des VSS («Strasse und Verkehr»). Wir haben uns mit den Reihen der St.Jb begnügt. Bei den Strassenkosten wurde im Wesentlichen zwischen den Aufwendungen für den Unterhalt, für Neubauten inklusive Landerwerb sowie für Strassenverbesserungen oder Ausbauten unterschieden. Dass hier nicht immer scharfe Trennlinien gezogen werden können, liegt auf der Hand, zumal die Kantone je eigene «Kulturen» der Rechnungslegung entwickelten, was die Vergleichbarkeit einschränkt (vgl. BFS: Bericht über die Neugestaltung der Strassenrechnung, Bern 1985). Ebenfalls zu bedenken ist, dass Investitionen in Strassen auf behördlichen und/oder politischen Entscheidungsprozessen beruhen und keiner zwingenden Kontinuität folgen.