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J.1.1.6 MFZ-Verkehr anrechenbar

Dem Motorfahrzeugverkehr anrechenbar (in Mio. Fr.)
Die Variable beziffert für die Jahre 1913–2000 die Anteile an der Ausgabenrechnung respektive die Kosten, welche landesweit dem motorisierten Strassenverkehr zugewiesen werden können. Indirekte oder volkswirtschaftliche Kosten (durch Unfälle, Emissionen usw.) sind darin nicht enthalten. Die von anderen Verkehrsteilnehmern verursachten Kosten wurden je nach Zeitraum und Strassentyp in der Modellrechnung mit abgestuften Quoten zum Abzug gebracht. So dienten die Strassen 1913–1925 noch vornehmlich dem nicht motorisierten Verkehr. Auf Gemeindestrassen ist aufgrund ihrer Naherschliessungsfunktion der Langsamverkehr stärker präsent als auf Kantonsstrassen. Die Nationalstrassen wurden praktisch ausschliesslich für Motorfahrzeuge angelegt. Entsprechend variieren die Kostenanteile. 1913 entfielen vom Total der Strassenkosten gemäss der Ausgabenrechnung 17 Prozent auf den Motorfahrzeugverkehr, 1930 waren es 55 Prozent und 1960 79 Prozent. Bringt man die anrechenbaren Kosten der Ausgabenrechnung in Relation zu den Einnahmen, resultiert der Deckungsgrad des Motorfahrzeugverkehrs. Die Angaben stammen vom ESA (1913–1965), aus der Verkehrsstatistik 1996/2000 sowie vom BFS.