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J.1.1.9 Kapitalrechnung GSt

Kapitalrechnung Gemeindestrassen (in Mio. Fr.)
In der Kapitalrechnung gelten die Investitionen in den Strassenbau als Anlage- und Nutzungsvermögen, das abgeschrieben und verzinst werden muss. Die Kapitalrechnung ist deshalb stets höher als die Ausgabenrechnung, in welcher die Infrastruktur als abgeschrieben gilt und nur die direkten Kosten (für Neu- und Ausbau, Unterhalt, Verwaltung, Verkehrssignalisation und -regelung) berücksichtigt werden. Die Variable dokumentiert die Investitionen inklusive Zinsen und Amortisation, welche 1913–2000 landesweit für die Gemeindestrassen (GSt) getätigt wurden. Die Angaben stammen vom ESA (1913–1965), aus der Verkehrsstatistik 1996/2000 sowie vom BFS.