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K.1.1.2 Unfälle mit nur Sachschaden

Unfälle mit nur Sachschaden (n)
Die Variable zeigt die Anzahl der Strassenverkehrsunfälle, bei denen lediglich Sachschaden entstand. Ab 1956 wurden nur noch Unfälle mit Sachschäden über 200 Franken berücksichtig, was in den Daten klar zum Ausdruck kommt. Bei den Angaben des BFS ist die Obergrenze von 200 Franken bereits 1946 angesetzt. Der Bruch in der Datenreihe von 1955/56 ist so weniger augenscheinlich, weil die Zahl der Fahrzeuge und somit der Unfälle 1946 kriegsbedingt weit tiefer lag als 1956. Wir konnten diese Zahlen jedoch nicht übernehmen, da sonst keine Kompatibilität mehr mit anderen Reihen besteht. 1976 erhöhte man den Schadensbetrag auf 500 Franken. Ab 1992 wurden die Unfälle unbegrenzt, das heisst wieder wie zu Beginn unabhängig von der Höhe des Sachschadens, aufgenommen.