Kommentare zu den Variablen
K.2.2.6 Verunfallte Personen ausserorts
Verunfallte Personen ausserorts (n)
Als «verunfallt» gelten Personen, die im Strassenverkehr verletzt oder getötet wurden. Die Variable zeigt die Zahl der Personen an, die ausserorts verunfallten. Zu dieser Kategorie gehörten bis 1962 zusätzlich die Autobahnen, die danach separat aufgeführt wurden.