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Kommentare zu den Variablen

K.5.1.13 Alkohol Lenker

Alkohol Lenker (n)
Die Variable zeigt ab 1929 die Zahl der Unfälle, bei denen übermässiger Alkoholkonsum eine Ursache war. 1980 führte man den Blutalkohol-Grenzwert von 0.8 Promille ein, der bis ins Jahr 2000 Gültigkeit hatte und in den Daten keine nennenswerten Auswirkungen zeitigte. Der Hauptgrund dafür war, dass schon ab 1965 als (unverbindliche) Richtlinie eine Grenzwert von 0.8 Promille bestand (vgl. das Themendossier «Delikte im Strassenverkehr»). Bei den Zahlen 1990–2000 handelt es sich um revidierte Angaben gemäss der Unfallstatistik 2000.