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Bemerkungen zur Gemeindeliste

Im langen Untersuchungszeitraum fanden zahlreiche Ein-, Um- und Ausgemeindungen statt, teils verbunden mit Bezirks- oder Kantonswechseln. Es ist schlicht unmöglich, eine für den ganzen Zeitraum landesweit gültige Gemeindeliste zu erstellen. Wir haben uns daher dazu entschieden, mit zwei Gebietsständen zu arbeiten, nämlich 1910 und 1990, was die Flexibilität erhöht. Dies bringt es mit sich, dass zum Beispiel die Gemeinde Zürich zweimal in den Datenlisten auftaucht: als «11201 ZUERICH» und als «11210 ZUERICH GS 1910». Das Kürzel GS 1910 bedeutet dabei Gebietsstand 1910.

Die Identifikationsnummern sind folgendermassen zu lesen:

1 = erster Kanton (Kanton Zürich)

12 = zwölfter Bezirk des Kantons (Bezirk Zürich)

10 = zehnte Gemeinde des Bezirks (Gemeinde Zürich)

Es handelt sich dabei um die offizielle Nummerierung respektive Schreibweise des BFS bis in die 1990er-Jahre, die heute nicht mehr Verwendung findet. Gerade wenn man es mit sehr grossen Datenmengen auf verschiedenen räumlichen und zeitlichen Ebenen zu tun hat, wie dies bei strassendaten.ch der Fall ist, bietet diese Lösung jedoch die bestmögliche Transparenz.

Die Namen sämtlicher Gebietseinheiten sind grundsätzlich in Grossschrift gehalten, wobei auf Umlaute oder jegliche andere Begleitzeichen verzichtet wurde. Dies hatte rein praktische Gründe. Die Auswahl des Gemeindesamples basierte auf drei Kriterien:

  • Alle Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 15'000 Personen 1990. Der Fokus lag auf dem Einbezug der Siedlungsschwerpunkte, wobei die Grenze von 15'000 Personen pragmatisch festgesetzt wurde. Würde man den Schwellenwert zum Beispiel bei 10'000 ansetzen, würde sich das Sample massiv erweitern.
  • Alle Bezirkshauptorte. Dies soll unabhängig von der Demografie eine angemessene räumliche Verteilung des Samples gewährleisten, und zwar gesamtschweizerisch. In einzelnen Fällen wurde anstelle des offiziellen Bezirkshauptorts eine andere Gemeinde ausgewählt. Grund dafür kann etwa die Bevölkerungsgrösse sein.
  • Die Verfügbarkeit bestimmter Daten. Es gibt interessante Zahlenbestände, welche bei ausschliesslicher Berücksichtigung der oben genannten Kriterien nicht hätten aufgenommen werden können.

Um die direkte Vergleichbarkeit zwischen den beiden Gebietsständen 1910 und 1990 zu erhöhen, haben wir diverse Eingemeindungen, die nach 1910 erfolgten, schon für den Gebietsstand 1910 berücksichtigt. Die entsprechende Liste findet sich im File «Eingemeindungen». Aus methodischen Gründen konnten wir Eingemeindungen, die mit Bezirkswechseln verbunden waren, nicht mit einbeziehen.

Bezirkswechsel ohne Eingemeindungen haben wir jedoch für den Zeitraum bis 1910 – soweit möglich und sofern es sich um ganze Gemeinden und nicht nur um einzelne Ortsteile handelte – nachvollzogen. Auch diese Angaben sind im File «Eingemeindungen» aufgeführt.

Um welchen Gebietsstand es sich bei den erhobenen Gemeindedaten handelt, ist den Variablenkommentaren zu entnehmen. Falls nichts anderes vermerkt ist, gelten die hier festgelegten Definitionen.