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D.1.10.1 Spezialwagen

Spezialwagen (n)
Als Spezialwagen wurden 1925–1970 Fahrzeuge mit Sonderaufbauten für den Personen- oder Gütertransport sowie für spezielle Arbeitsprozesse bezeichnet (zum Beispiel Kranken- oder Feuerwehrwagen, Tiertransporter, Kühlwagen, Müllabfuhrwagen, Wohnwagen usw.). Ebenfalls inbegriffen sind Motorkarren und immatrikulationspflichtige Arbeitsmaschinen wie etwa Walzen, Bagger oder Hubstapler. Ab 1971 wurden (gewerbliche) Motor- und Arbeitskarren sowie «Ausnahmefahrzeuge» separat ausgeschieden, womit die Reihe Spezialwagen abbrach. Die Ausnahmefahrzeuge verteilte man ab 1975 je nach Typ auf die Personen-, Liefer- und Lastwagen. Die Angaben zu den Jahren 1925–1929 sind generell, vor allem aber für den Kanton Zürich zweifelhaft. Daten zu den Städten liegen erst ab 1935 vor und weisen wie diejenigen zu den Kantonen teils Lücken auf.