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D.1.11.1 Total Landw.- u. Industr.-FZ

Total Landwirtschafts- und Industrie-Fahrzeuge (n)
In dieser Spalte addierte die Statistik bis 1970 die Werte der Reihen «Spezialwagen» und «Gewerbliche Traktoren» (ab 1961 für die Gesamtschweiz exklusive Sattelschlepper). Diese Lösung ist unglücklich, weil die landwirtschaftlichen Fahrzeuge und namentlich die Traktoren 1933–1974 nicht mehr erfasst wurden. Wenn schon, wäre es treffender gewesen, die genannten Fahrzeugarten vereint als «Industriefahrzeuge» auszuweisen, selbst wenn die Spezialwagen nicht in jedem Fall als solche betitelt werden können (zum Beispiel Kranken- oder Wohnwagen). Wir sind aus Gründen der Vergleichbarkeit trotzdem den Vorgaben der SFZS gefolgt, obwohl das durchaus problematisch ist. Mit der tief greifenden Reorganisation der SFZS Anfang der 1970er-Jahre wurde (rückwirkend auf 1971) die Reihe «Spezialwagen» aufgegeben. An ihre Stelle trat die Gliederung «Sattelschlepper», «Traktoren», «Gewerbliche Motorkarren» sowie «Gewerbliche Arbeitsmaschinen». Wo – falls überhaupt – diese Fahrzeugtypen vorher im Einzelnen untergebracht waren, geht nicht klar hervor. Es handelte sich jedenfalls grösstenteils um Fahrzeuge, die zuvor als «Spezialwagen» rubriziert waren. Nach wie vor unberücksichtigt blieben landwirtschaftliche Fahrzeuge. Diese fanden – abgesehen von 1925–1931 – erstmals wieder 1975 Eingang in die Statistik. Wie die Werte belegen, sind die Daten vor und nach 1975 in keiner Weise vergleichbar. Eine strikte Trennung von Industrie- und Landwirtschaftsfahrzeugen nahm die Statistik erst ab 1989 vor. Demnach gehörten zu den Fahrzeugen für landwirtschaftliche Zwecke Traktoren, Arbeitskarren, Motorkarren, Motoreinachser sowie Kombinationsfahrzeuge für gemischte Nutzungen (FAZG 4). Zu den Industriefahrzeugen zählte man Traktoren, Arbeitsmaschinen wie etwa Walzen, Arbeits- und Motorkarren sowie Motoreinachser (FAZG 5).