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D.1.14.1 Total Motor- u. Arbeitskarren

Total Motor- und Arbeitskarren (n)
Die Motor- und Arbeitskarren (oder Arbeitsmotorwagen) wurden ab 1971 aufgeführt. Zuvor waren diese Fahrzeuge grösstenteils als «Spezialwagen» rubriziert. Motorkarren dienen dem Sachentransport oder dem Ziehen von Anhängern. Ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h. Als Arbeitsmotorwagen galten Fahrzeuge, die der Verrichtung bestimmter Arbeiten dienen, einen geringen Tragraum aufweisen und keine Sachentransporte ausführen (zum Beispiel Walzen, Bagger). Ebenfalls zu den Arbeitsmotorwagen gehörten 1971–1974 die «gewerblichen Ausnahmefahrzeuge», wozu etwa Feuerwehr- oder Krankenwagen zählten. Diese Reihe wurde 1975 aufgelöst und je nach Fahrzeugtyp den Personen-, Liefer- oder Lastwagen zugeteilt. Bis 1977 berücksichtigte man ausserdem nur die «gewerblichen» Motor- und Arbeitskarren, danach jedoch auch die landwirtschaftlichen. Beide Vorgänge schlagen sich deutlich in den Daten nieder. 1988 bricht die Reihe in dieser Form ab. Sie lässt sich jedoch durch die Addition der landwirtschaftlichen Arbeits- und Motorkarren (FAZG 4) sowie Arbeitsmaschinen, Arbeits- und Motorkarren (Industriefahrzeuge, FAZG 5) annähernd kongruent fortsetzen. Für die Städte gibt es nur (lückenhafte) Zahlen 1975–1987.