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Kommentare zu den Variablen

D.1.21.1 Kleinmotorräder

Kleinmotorräder (n)
Angaben zu den Kleinmotorrädern liegen landesweit ab 1947 vor, für die Kantone und Städte ab 1952, bei den Letzteren allerdings mit Lücken und nur bis 1987. Darin eingeschlossen waren gemäss SFZS bis 1960 Motorfahrräder, doch ist zu bezweifeln, ob dies tatsächlich vollumfänglich der Fall war. Die Trennung zwischen diesen zwei Kategorien ist unscharf. So betitelte man die Kleinmotorräder ursprünglich als «Fahrräder mit Hilfsmotor». Theoretisch handelt es sich bei den Kleinmotorrädern um einplätzige Maschinen mit höchstens 50 cm3 Hubraum und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h, die im Gegensatz zu den Motorfahrrädern gelbe Kontrollschilder benötigen. Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden. Ab 1975 wurden nur noch Kleinmotorräder erfasst, die seit 1968 immatrikuliert waren, was zu einem markanten Bruch in der Datenreihe führte, weil ältere Fahrzeuge aus der Statistik fielen. Die Zahl der Kleinmotorräder für die Städte Zürich und Winterthur 1952/53 haben wir auf der Basis des kantonalen Bestands prozentual geschätzt. Vgl. auch den Kommentar zur Variable «Total Motorfahrzeuge».