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D.1.22.1 Motorfahrräder

Motorfahrräder (n)
Motorfahrräder – umgangssprachlich Mofas – sind einplätzig, verfügen über eine Tretvorrichtung und sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h plombiert. Motorfahrräder benötigen lediglich Versicherungskennzeichen, Kleinmotorräder hingegen polizeiliche (gelbe) Kontrollschilder. Gemäss der SFZS von 1970/71 figurierten diese Maschinen bis 1960 unter den Kleinmotorrädern. Ob dies tatsächlich vollumfänglich der Fall war, darf angesichts der Zahlen von 1960/1961 bezweifelt werden, zumal für die Motorfahrräder bis Ende der 1960er-Jahre teils nur Schätzungen vorliegen. Konsequenterweise wurden die Motorfahrräder in den SFZS ab 1965 zwar weiterhin berücksichtigt, aber weder zu den Motorrädern noch zum Gesamtbestand der Motorfahrzeuge hinzugezählt. Für die Zeit vor 1961 ist diese Ausscheidung jedoch nicht möglich, da separierte Angaben fehlen. Zu den Städten gibt es keine Daten. Vgl. auch den Kommentar zur Variable «Total Motorfahrzeuge».