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D.2.15.1 Inverkehrsetzung Spezialwagen

Inverkehrsetzung Spezialwagen (n)
Als Spezialwagen wurden bis 1970 Fahrzeuge mit Sonderaufbauten für den Personen- oder Gütertransport bezeichnet (zum Beispiel Kranken- oder Feuerwehrwagen, Tiertransporter, Kühlwagen, Müllabfuhrwagen, Wohnwagen usw.). Ebenfalls inbegriffen sind Motorkarren, nicht aber Arbeitsmaschinen wie etwa Walzen, Bagger oder Hubstapler. 1971 brach die Reihe Spezialwagen ab. Die neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge wurden fortan je nach Typ auf die Personen-, Liefer- oder Lastwagen verteilt.