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D.2.23.1 Inverkehrsetzung Kleinmotorräder
Inverkehrsetzung Kleinmotorräder (n)
Kleinmotorräder sind einplätzig, auf 45 km/h plombiert und haben einen Hubraum von höchstens 50 cm3. Für die Neuzulassungen von Kleinmotorrädern liegen separate Daten ab 1969 vor.