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D.3.5.3 Gewerbl. Traktoren Import

Gewerbliche Traktoren Import (n)
Traktoren dienen dem Ziehen von Anhängern. Die Importe von Traktoren sind ab 1928 als separate Rubrik ausgewiesen. Von 1933–1956 und wiederum von 1968–1987 wurden sie zusätzlich unterteilt in gewerbliche und landwirtschaftliche Maschinen. Anders als bei den Statistiken zum Fahrzeugbestand, welche ab 1961 die Sattelschlepper von den gewerblichen Traktoren abtrennten und neu den Sachentransportfahrzeugen zuwiesen, gehörten die Schlepper bei der Importstatistik durchwegs zu den Traktoren.