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E.2 Postautodienst (PAD)

Allgemeine Bemerkungen zum Postautodienst (PAD)
Die ersten Automobile der eidgenössischen Post nahmen 1906 auf den Strecken Bern–Wohlen–Detligen und Bern–Papiermühle den fahrplanmässigen Verkehr auf. Es handelte sich um Versuchsbetriebe. Der Kurs Bern–Papiermühle wurde aufgrund der Pannenanfälligkeit der Fahrzeuge und mangels Rentabilität 1909 wieder auf Pferdekraft umgestellt. Neben der Post gab es einige wenige private Automobilunternehmen, die fahrplanmässige Kurse anboten, allerdings mit geringem finanziellem Erfolg. Der Aufschwung des PAD nahm 1920 seinen Anfang, als die Post 100 ausgemusterte Armeefahrzeuge (61 Saurer, 39 Berna und Martini) kostenlos übernehmen konnte und für den zivilen Personentransport umbaute. Ein besonderes Augenmerk legte die Post zunächst auf die grossen Alpenposten, was unter anderem die rapide Netzausdehnung ab 1920 erklärt. Neben ihrer touristischen Attraktivität versprachen sie Rentabilität aufgrund der Tarifbeschlüsse des Bundesrats von 1917. Demnach durften im Mittelland von den Fahrgästen 20 Rappen pro Kilometer verlangt werden, bei Alpenposten jedoch 40 Rappen pro Kilometer. Das war mehr als bei den (früheren) Pferdekursen. Dazu kamen Zuschläge von 1 Rappen je 100 Höhenmeter sowie allfällige Gepäcktaxen. Die hohen Preise zielten primär auf eine ausländische Kundschaft ab, hatten indes aber auch eine gewisse Berechtigung. Trotz des technischen Entwicklungssprungs im Ersten Weltkrieg waren die Fahrzeuge nach wie vor wartungsintensiv und mit einem Verbrauch von etwa 50 Litern Benzin auf 100 Kilometer im alpinen Betrieb teuer. Grössere Tarifrevisionen gab es 1934 und 1948, wobei man generell festhalten kann, dass Postreisen gemessen an den Einkommen immer günstiger wurde. Schon in den 1920er-Jahren bot der PAD beispielsweise Schüler- oder Arbeiterabos mit Ermässigungen von 50–70 Prozent an. Die wichtigsten Datenquellen sind:

Je nach Quelle kursieren teils verschiedene Angaben etwa zur Linienlänge, zum Fahrzeugbestand oder zu den finanziellen Verhältnissen, die mitunter erheblich voneinander abweichen. Zunächst stellt sich die Frage, was jeweils unter «Post» verstanden wurde. Grundsätzlich gilt es zwischen dem Regiebetrieb, den Autoposthaltern und Autoboten sowie den konzessionierten Automobilunternehmen (KAU) zu unterscheiden. Der Regiebetrieb wird von der Post auf eigene Rechnung, mit eigenen Angestellten und Fahrzeugen erledigt. Postautohalter gab es ab 1922. Sie sind keine Angestellten der Post, sondern führen in deren Auftrag gegen eine fixe Kilometerentschädigung mit eigenen Fahrzeugen und mit eigenem Personal, das jedoch die Postuniform trägt, fahrplanmässige Kurse aus. Oft handelte es sich um Postpferdehalter, die ins Autogeschäft einstiegen. Autoboten – Posthalter, die auf kleinen Linien neben Postgut auch Passagiere beförderten – führte die Post 1932 ein. Deren Anzahl war gering. Ab 1985 wurden sie den Postautohaltern subsumiert. Konzessionierte Unternehmen schliesslich gab es bereits ab 1903. Diese agieren frei auf dem Markt, benötigen jedoch eine Konzession für den fahrplanmässigen Verkehr und können gegen eine Entschädigung zur Beförderung von Postgut verpflichtet werden. Die Aufsicht über die Konzessionäre lag bis 1969 bei der Post, ab 1970 beim Eidgenössischen Amt für Verkehr (heute Bundesamt für Verkehr; BAV). Konzessionierte Unternehmen werden hier nicht berücksichtigt, da sie als gesonderte Rubrik in der Datenbank enthalten sind. Angesichts der Quellenlage haben wir ein pragmatisches Vorgehen gewählt und uns je nach Informationsgehalt und/oder Plausibilität für die eine oder andere Statistik entschieden, zumal die Divergenzen zwar störend, in der Regel aber geringfügig sind. Allgemein kann festgestellt werden, dass sich die Abweichungen zwischen den diversen Quellen in manchen Fällen bereits ab den 1950er-Jahren, spätestens aber ab 1970 auflösen. Für eher weniger vertrauenswürdig halten wir Bretscher (HS), weil er nirgends angibt, aus welchen Quellen seine Zahlen stammen. Weitere Hinweise enthalten die Kommentare zu den einzelnen Variablen.