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J.4.1.6 GSt Verkehrsregelung

Gemeindestrassen Verkehrsregelung (in 1000 Fr.)
Die Variable zeigt für die Jahre 1959–1984 (Kantone ab 1961) die Aufwendungen für die Verkehrsregelungen der Gemeindestrassen. Unter Verkehrsregelung sind nicht polizeiliche Aufgaben, sondern bauliche oder betriebliche Massnahmen zu verstehen. Beim Kanton Basel- Stadt ist die Gemeinde Basel nicht inbegriffen. Die Reihe bricht 1984 ab, weil danach die Bereiche Verkehrsregelung und Signalisationen nur noch als Einheit ausgewiesen wurden.