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K.3.1.1 Verletzte Personen Total

Verletzte Personen Total (n)
Das Total der bei Strassenverkehrsunfällen verletzten Personen ist ab 1929 dokumentiert. Was jeweils genau unter «verletzt» verstanden wurde, lag in einem Graubereich. Sogenannte Bagatellfälle, etwa leichte Schürfungen und Prellungen, galten im Prinzip nicht als Verletzung. Hier in der Praxis eine klare Zuordnung zu erwarten, wäre jedoch illusorisch, zumal sich etwaige Beeinträchtigungen auch erst als Spätfolgen bemerkbar machen konnten. Ab 1954 wurde zudem zwischen leicht und schwer Verletzten unterschieden, wobei in den Einleitungen der Unfallstatistiken freimütig eingestanden wurde, die Kriterien dieser Grenzziehung seien «willkürlich».