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L.1.4.1 Total Einschliessungen

Total Einschliessungen (n)
Unter «Einschliessungen» sind Massnahmen zu verstehen, die beispielsweise gegen Suchtkranke oder Menschen mit psychischen Problemen angeordnet wurden und die in entsprechenden Einrichtungen wie psychiatrischen Instituten oder «Arbeitserziehungsanstalten» vollzogen wurden. Die Variable zeigt für die Jahre 1953–1973 (Kantone 1955–1973) die Anzahl der Personen, die wegen Verstössen gegen das SVG von solchen Strafen betroffen waren. Ab 1974 sprach man neu von «Massnahmen» und «Weisungen», die aber nicht den einzelnen Gesetzen (Strafgesetzbuch, SVG usw.) zugeordnet wurden. Die Reihe bricht daher 1974 ab.