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L.1.5.1 Total Busse

Total Busse (n)
Die Variable dokumentiert ab 1953 die Zahl der Personen, die wegen Strassenverkehrsdelikten zu einer Busse verurteilt wurden. Wichtig ist der Hinweis, dass es sich um Fälle handelt, bei denen die Busse die Hauptstrafe darstellte. Viele monetäre Sanktionen wurden jedoch als Nebenstrafen verhängt (zum Beispiel Alkohol am Steuer als Hauptdelikt mit Gefängnisstrafe und Busse als Nebenstrafe). 1961 wurden die strafregisterpflichtigen Bussen von 50 auf 100 Franken, 1974 auf 200 Franken und 1982 schliesslich auf 500 Franken erhöht, was sich in markanten Brüchen in den Datenreihen äusserte.