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Kommentare zu den Variablen

D.1.5.1 Gesellschaftswagen bis 1970

Gesellschaftswagen bis 1970 (n)
Unter Gesellschaftswagen verstand die Statistik bis 1970 Fahrzeuge für den Personentransport mit zehn oder mehr Sitzplätzen. Inbegriffen sind Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs einschliesslich Postautos, nicht aber (Gelenk-)Trolleybusse. Bis 1960 lief diese Variable unter der Bezeichnung «Autobusse», doch ist nicht immer klar, was in den Jahrzehnten davor jeweils genau damit gemeint war. Bis 1928 subsumierte man die Gesellschaftswagen ausserdem den Lastwagen. 1971 erfolgte die grundlegende methodische Änderung, dass solche Fahrzeuge ein Gewicht von über 3.5 Tonnen aufweisen. Gleichzeitig wurde neu die Kategorie «Kleinbusse» geschaffen und von den «Gesellschaftswagen» abgespalten. Die Daten bis 1970 sind daher mit denjenigen danach nicht mehr vergleichbar. Vgl. auch den Kommentar zu den «Kleinbussen».