Kommentare zu den Variablen
D.1.5.4 Kleinbusse
Kleinbusse (n)
Die 1971 neu eingeführte Kategorie «Kleinbusse» umfasst Fahrzeuge für den Personentransport mit über neun Sitzplätzen sowie einem Gewicht von höchstens 3.5 Tonnen. Inbegriffen sind Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs. Zuvor wurden Kleinbusse teils den Personenwagen, teils den Gesellschaftswagen zugeordnet. Vgl. den Kommentar zur Variable «Gesellschaftswagen bis 1970».